Wer kann sich privat krankenversichern?

Wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern:

- Sie sind Arbeitnehmer mit einem Brutto-Jahreseinkommen oberhalb der
Versicherungspflichtgrenze in den letzten drei Jahren. Das Netto-Einkommen spielt dabei keine Rolle.

- Sie sind Beamter

- Sie sind hauptberuflich selbstständig oder freiberuflich tätig

- als Künstler oder Publizist mit Einschränkungen

- als Student/Studentin, wenn ein Elternteil in der Privaten Krankenversicherung ist.


Wenn Sie nicht erwerbstätig sind, haben Sie die Möglichkeit sich über Ihren privat versicherten Ehegatten zu versichern.


Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze sind gesetzlich pflichtversichert und haben keine Möglichkeit Ihre gesetzliche Krankenversicherung zu kündigen. Mit einer privaten Zusatzversicherung z.B. für Zahnersatz, Sehhilfen oder stationäre Krankenhausaufenthalte, lässt sich der gesetzliche Versicherungsschutz jedoch wesentlich verbessern.

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Füllen Sie dazu einfach das folgende Formular aus.


Schritt 1 von 2
Unterbringung und Behandlung im Krankenhaus:
Zusätzliche Kostenerstattung bei Zahnersatz:
Gewünschtes Krankentagegeld:
Gewünschte Karrenzzeit für das Krankentagegeld:
Gewünschtes Krankenhaustagegeld:
Priorität (Was ist Ihnen besonders wichtig?):
ggf. weitere, mitzuversichernde Personen
(Kinder, Ehegatte: Name, Geb.-Datum:):

Weitere Infos zum Thema Kranken Zusatzversicherung

In unserem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf die folgenden Fragen:

Wer kann sich privat krankenversichern?

Was ist eine Krankenzusatzversicherung?

Was lässt sich in der Krankenzusatzversicherung versichern?

Wie hoch sind die Beiträge der privaten Krankenzusatzversicherung?

Was ist der Basistarif?

Wer kann in den Basistarif wechseln?








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