Wer kann sich privat krankenversichern? |
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Wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern:
- Sie sind Arbeitnehmer mit einem Brutto-Jahreseinkommen oberhalb der
Versicherungspflichtgrenze in den letzten drei Jahren. Das Netto-Einkommen spielt dabei keine Rolle.
- Sie sind Beamter
- Sie sind hauptberuflich selbstständig oder freiberuflich tätig
- als Künstler oder Publizist mit Einschränkungen
- als Student/Studentin, wenn ein Elternteil in der Privaten Krankenversicherung ist.
Wenn Sie nicht erwerbstätig sind, haben Sie die Möglichkeit sich über Ihren privat versicherten Ehegatten zu versichern.
Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze sind gesetzlich pflichtversichert und haben keine Möglichkeit Ihre gesetzliche Krankenversicherung zu kündigen. Mit einer privaten Zusatzversicherung z.B. für Zahnersatz, Sehhilfen oder stationäre Krankenhausaufenthalte, lässt sich der gesetzliche Versicherungsschutz jedoch wesentlich verbessern.
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