Wie unterscheiden sich die drei Pflegestufen?

Per Gesetz werden drei Stufen der Pflegebedürftigkeit unterschieden:

Pflegestufe 1:
Hier benötigt der Pflegebedürftige mindestens einmal täglich Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität wie zum Beispiel Ankleiden oder Essen.

Pflegestufe 2:
In dieser Pflegestufe werden sogenannte Schwerpflegebedürftige eingestuft, die mindestens dreimal täglich und zu verschiedenen Tageszeiten pflegerische Hilfe benötigen.

Pflegestufe 3:
Die Schwerstpflegebedürftigen der Pflegestufe drei benötigen rund um die Uhr, auch nachts, pflegerische Hilfe.

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Weitere Infos zum Thema Pflegeversicherung

In unserem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf die folgenden Fragen:

Was kostet Pflege?

Wer übernimmt die Pflegekosten für pflegebedürftige Eltern?

Wie unterscheiden sich die drei Pflegestufen?

Wie ist Pflegebedürftigkeit definiert?

Was passiert mit der Pflegeversicherung, wenn ich im Ausland lebe?








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