Was bedeutet Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, bis zu welchem Betrag das Jahreseinkommen eines Arbeitnehmers zur Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen wird.

Im Jahr 2008 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 43.200 Euro Brutto pro Jahr und gilt sowohl in den alten als auch den neuen Bundesländern. Das bedeutet, dass nur bis zu diesem Betrag Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung berechnet werden.

Häufig wird die Beitragsbemessungsgrenze mit der Versicherungspflichtgrenze verwechselt, die angibt, ab welchem Einkommen man von der Versicherungspflicht befreit ist und in die private Krankenversicherung wechseln kann.

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