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Die Leistungen des Basistarifs entsprechen dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Damit unterscheiden sie sich in hohem Maße von einem "echten" PKV-Tarif, der im Allgemeinen mehr Leistung bietet.
Strenge gesetzliche Vorgaben verpflichten die PKV-Anbieter, auch Änderungen im gesetzlichen Leistungskatalog umgehend in den Basistarif zu übernehmen. Wenn also gesetzliche Leistungen gekürzt werden, sinken auch die Leistungen im Basis-Tarif. (Dies gilt natürlich auch für den umgekehrten Fall, dass der Leistungskatalog erweitert wird, doch ist damit in Anbetracht der finanziellen Situation der gesetzlichen Krankenversicherungen eher selten zu rechnen.)
Meist liegen die Leistungen des Basistarifs unterhalb denen eines "echten" PKV-Tarifs. In bestimmten Fällen bietet der Basistarif durch seine Koppelung an den gesetzlichen Leistungkatalog jedoch mehr, als der "normale"-PKV Tarif. So zum Beispiel bei der Gesundheitsprophylaxe, bei Rehabilitationen, Schwangerschaftsabbrüchen, künstlicher Befruchtung oder auch Mutterschaftsgeld.
Es empfiehlt sich also, die unterschiedlichen Tarife bei den jeweiligen Anbietern vor Abschluss genau zu vergleichen und sich dann für die Variante zu entscheiden, die für die eigene Lebenssituation am besten geeignet scheint.
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